Der MiKaDiv – Full Service des Bundesanzeiger Verlages
Bereiten Sie sich auf MiKaDiv vor!
Unkompliziert. Rechtssicher. Zuverlässig.
Zum 01.01.2026 tritt das Mitteilungsverfahren für Kapitalerträge aus Dividenden und Hinterlegungsscheinen (MiKaDiv) in Deutschland in Kraft.
Emittenten sind nach § 45b Absatz 9 EStG verpflichtet, sich zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses Informationen über die Zusammensetzung ihres Aktionariats zu verschaffen und diese Informationen unverzüglich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Die übermittelten Daten dienen dem BZSt zum Abgleich mit den Angaben von Banken, Versicherungen und anderen Finanzinstituten über die an ihre Kunden ausgezahlten Kapitalerträge und somit der steuerlichen Transparenz sowie der Vermeidung von Steuerhinterziehung im Bereich der Kapitaleinkünfte.
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Wer ist zur Abgabe von Meldungen im Rahmen des MiKaDiv verpflichtet?
Im Rahmen des MiKaDiv sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland, deren Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden, verpflichtet Informationen über die Identität ihrer Aktionäre an das BZSt zu übermitteln. -
Ab welchem Zeitpunkt findet MiKaDiv Anwendung?
Die Verpflichtung nach § 45b Absatz 9 EStG tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Wie kann DPAii Sie hierbei unterstützen?
Der MiKaDiv-Full Service des Bundesanzeiger Verlags identifiziert Ihr Aktionariat, bereitet die Aktionärsdaten nach den gesetzlichen Vorgaben auf und übermittelt diese an das Bundeszentralamt für Steuern.
Was bedeutet das für Sie als Emittent?
Der MiKaDiv-Full Service des Bundesanzeiger Verlags übernimmt für Sie sämtliche notwendigen Schritte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 45b Absatz 9 EStG.
Aktionärsidentifikation
DPAii stellt in Ihrem Namen einen Antrag auf Aktionärsidentifikation gemäß § 67d AktG, leitet diesen an die Verwahrkette weiter und sammelt die eingehenden Antworten der Intermediäre.
Übermittlung an das BZSt
DPAii bereitet die gemeldeten Daten nach den Vorgaben des BZSt auf und übermittelt die erforderlichen Meldedateien (je nach Aktionärszahl sind das zwei bis zu mehreren Hundert Dateien) fristgemäß und rechtssicher über eine direkte Schnittstelle zum BZSt.
Korrekturen und Ergänzungen für das BZSt
DPAii sammelt und prüft die vom BZSt erzeugten technischen und inhaltlichen Quittungen zu jeder einzelnen übermittelten Datei, nimmt gegebenenfalls notwendige Korrekturen an den Datenbeständen vor und übermitteltet Korrekturmeldungen an das BZSt.
Sollten Intermediäre erst nach Abgabe der Meldung an das BZSt Aktionärsdaten an DPAii zurückmelden, erstellt DPAii automatisch Ergänzungsmeldungen und übermittelt diese unverzüglich an das BZSt.
Bestätigung und Quittung
Nach erfolgreicher Übermittlung an das BZSt erhalten Sie als Emittent von DPAii eine Bestätigung, die die ordnungsgemäße Übermittlung und Annahme durch das BZSt bescheinigt.
Die Quittungen des BZSt werden auf der Plattform DPAii vorgehalten und sind jederzeit für Sie abrufbar.
Datenspeicherung
Die an das BZSt übermittelten Dateien sowie die dazugehörenden Quittungen bewahren wir rechtssicher und datenschutzkonform für den steuerrechtlich erforderlichen Zeitraum für Sie auf.
Diese Daten liegen auf Servern des Bundesanzeiger Verlags, die sich ausschließlich in Deutschland befinden.